Heilpraktiker arbeiten auf freiberuflicher Ebene. Sie schließen mit dem Patienten, sobald er sich in Behandlung begibt, einen Dienstleistungsvertrag: Auf einer Seite verpflichtet sich der Heilpraktiker sein gesamtes Können, unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht einzusetzen; auf der anderen Seite hat der Patient die Verpflichtung, den erbrachten Aufwand zu entlohnen. Abrechnungen basieren auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sofern nichts anders vereinbart, tritt im Behandlungs- und Beratungsfall automatisch das GebüH in Kraft.
Nach dem obigen allgemeinen Überblick findest Du hier die Honorarforderung:
Du zahlst in meiner Praxis für 60 Minuten € 80.
Ausschlaggebend ist der jeweilige Arbeitsaufwand; er umfasst neben Beratungen auch Untersuchungen und Behandlungen. Nicht zum Grundhonorar gehörend, aber dennoch in Rechnung gestellt werden:
Meine Behandlung wird nach geleisteter Zeit abgerechnet und ist nach der Behandlung in bar zu zahlen. Ich rechne
grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand im 15-Minuten-Takt ab. Du erhälst dafür eine Quittung. Auf Wunsch stelle ich nach der Behandlungsphase auch eine
Rechnung aus, die Du bei Deiner PVK oder Zusatzversicherung (sofern zutreffend oder abgeschlossen) einreichen kannst.
Solltest Du einmal einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage.
Nicht wahrgenommene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine berechne ich mit einem Honorar von 50% der veranschlagten Kosten für
den Termin.
Die Honorare sind nach § 4 Nr. 14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Erstanamnese Dauer ca. 90 Minuten € 120
Folgetermin Dauer ca. 60 Minuten € 80
Darmsprechstunde Dauer ca. 90 Minuten € 120
Schilddrüsentermin Dauer ca. 60 Minuten € 80
Schilddrüsenmassage Dauer ca. 60 Minuten € 80
Therapeutische Frauenmassage Dauer ca. 60 Minuten € 80
Körperakupunktur Dauer ca. 30 Minuten
€ 40
Ohrakupunktur Dauer ca. 30 Minuten
€ 40
Infusion pro 15 Minuten Dauer € 20 plus
Material- und Medikamentenkosten